Gebühren und Versicherung

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Anpassung der Tarife ab dem 1. Dezember 2025

Ab dem 1. Dezember 2025 gelten neue Tarife, basierend auf den offiziellen Höchstwerten der Nederlandse Zorgautoriteit (NZa) für GZ-Psychologen.

Diese Tarife gelten sowohl für Personen, die eine Behandlung über ihre Krankenversicherung (nicht-vertraglich gebundene Versorgung) erhalten, als auch für Expats und Selbstzahler.

Die Höhe der Erstattung hängt von Ihrer individuellen Versicherungspolice ab (Naturapolice, Restitutionspolice oder Hybridmodell). Wir empfehlen, sich im Voraus bei Ihrer Versicherung über den Erstattungsprozentsatz zu informieren.

  • Eine Überweisung Ihres Hausarztes ist erforderlich, wenn Sie eine Kostenerstattung von Ihrer Versicherung erhalten möchten. Die Gebühren für psychologische Hilfe werden von der NZA, der niederländischen Gesundheitsbehörde, festgelegt. Ausführliche Informationen finden Sie unter: www.nza.nl
  • Es ist immer wichtig, dass Sie sich zuerst mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und direkt fragen, wie hoch die Kostenerstattung für eine Behandlung bei einem bei BIG registrierten Gz-Psychologen ist, der keine Verträge mit den Krankenkassen hat.
  • Sie müssen sich bei Ihrer eigenen Versicherung vergewissern, wie viel Sie nach Zahlung der Behandlungskosten erstattet bekommen.
  • Jede Versicherung verwaltet unterschiedliche Prozentsätze der Rückerstattung.
  • Internationale Versicherungsgesellschaften wie CIGNA, AON, JSIS und MSH erstatten psychologische Hilfe in der Regel zu 100 %, aber es ist immer ratsam, zuerst direkt mit Ihrem Gesundheitsdienstleister zu sprechen.
  • Ich arbeite mit niederländischen Versicherungen, aber ohne Vertrag. Das bedeutet für Sie:
  • Wenn Sie möchten, dass die niederländische Versicherung Ihre Behandlung übernimmt, setzen Sie sich bitte zuerst mit Ihrer Versicherung in Verbindung und erkundigen Sie sich, ob Sie eine Restitutions- oder eine Natura-Police haben.

Rückerstattungspolitik

Am Ende eines jeden Monats erhalten Sie von Ihrem Therapeuten eine Rechnung, die Sie selbst an den Therapeuten begleichen müssen. Anschließend können Sie die Rechnung an Ihre Krankenkasse schicken, um eine 100%ige Rückerstattung zu erhalten, vorausgesetzt, Ihre Krankenkasse hat dem zugestimmt und Sie haben eine Überweisung Ihres Hausarztes für den Beginn der Therapie erhalten. (100% /restitutie verzekering)

Natura Politik

Am Ende eines jeden Monats erhalten Sie von Ihrem Therapeuten eine Rechnung, die Sie selbst bezahlen müssen; Sie können die Rechnung dann an Ihre Krankenkasse schicken, um eine 65-75%ige Rückerstattung zu erhalten (diese Sätze hängen von Ihrer Krankenkasse ab), vorausgesetzt, dass Ihre Krankenkasse vorher zugestimmt hat und Sie eine Überweisung von Ihrem Hausarzt für den Beginn der Therapie erhalten haben.

Zusätzliche Gebühreninformationen

Über die von der Versicherung erstatteten Sitzungen 2025

  • DIE ERSTE SITZUNG VON 60 MINUTEN ALS ERSTGESPRÄCH/DIAGNOSTISCHE SITZUNG (2025) HAT EINE GEBÜHR VON 190,88 EURO, VON DER MEHRWERTSTEUER BEFREIT.
  • JEDE WEITERE SITZUNG ALS BEHANDLUNGSSITZUNG (2025) VON 60 MINUTEN HAT EINE GEBÜHR VON 168,94 EURO, VON DER MEHRWERTSTEUER BEFREIT.
  • NICHT ABGESAGTE SITZUNGEN, DIE NICHT 48 STUNDEN IM VORAUS STORNIERT WERDEN, HABEN EINE STRAFGEBÜHR VON 50 % DER JEWEILIGEN SITZUNG.

Über die von der Versicherung erstatteten Sitzungen 2026

  • DIE ERSTE SITZUNG VON 60 MINUTEN ALS ERSTGESPRÄCH/DIAGNOSTISCHE SITZUNG (2026) HAT EINE GEBÜHR VON 200,99 EURO, VON DER MEHRWERTSTEUER BEFREIT.
  • JEDE WEITERE SITZUNG ALS BEHANDLUNGSSITZUNG (2026) VON 60 MINUTEN HAT EINE GEBÜHR VON 177,89 EURO, VON DER MEHRWERTSTEUER BEFREIT.
  • NICHT ABGESAGTE SITZUNGEN, DIE NICHT 48 STUNDEN IM VORAUS STORNIERT WERDEN, HABEN EINE STRAFGEBÜHR VON 50 % DER JEWEILIGEN SITZUNG.

Über individuelle IOPT-Sitzungen

  • DIE ERSTE SITZUNG VON 75 MINUTEN HAT EINE GEBÜHR VON 140 EURO, VON DER MEHRWERTSTEUER BEFREIT.
  • WEITERE SITZUNGEN VON 90 MINUTEN HABEN EINE GEBÜHR VON 150 EURO, VON DER MEHRWERTSTEUER BEFREIT.
  • NICHT ABGESAGTE SITZUNGEN, DIE NICHT 48 STUNDEN IM VORAUS STORNIERT WERDEN, HABEN EINE STRAFGEBÜHR VON 50 % DER JEWEILIGEN SITZUNG.
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