Gebühren und Versicherung

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  • Eine Überweisung Ihres Hausarztes ist erforderlich, wenn Sie eine Kostenerstattung von Ihrer Versicherung erhalten möchten. Die Gebühren für psychologische Hilfe werden von der NZA, der niederländischen Gesundheitsbehörde, festgelegt. Ausführliche Informationen finden Sie unter: www.nza.nl
  • Es ist immer wichtig, dass Sie sich zuerst mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und direkt fragen, wie hoch die Kostenerstattung für eine Behandlung bei einem bei BIG registrierten Gz-Psychologen ist, der keine Verträge mit den Krankenkassen hat.
  • Sie müssen sich bei Ihrer eigenen Versicherung vergewissern, wie viel Sie nach Zahlung der Behandlungskosten erstattet bekommen.
  • Jede Versicherung verwaltet unterschiedliche Prozentsätze der Rückerstattung.
  • Internationale Versicherungsgesellschaften wie CIGNA, AON, JSIS und MSH erstatten psychologische Hilfe in der Regel zu 100 %, aber es ist immer ratsam, zuerst direkt mit Ihrem Gesundheitsdienstleister zu sprechen.
  • Ich arbeite mit niederländischen Versicherungen, aber ohne Vertrag. Das bedeutet für Sie:
  • Wenn Sie möchten, dass die niederländische Versicherung Ihre Behandlung übernimmt, setzen Sie sich bitte zuerst mit Ihrer Versicherung in Verbindung und erkundigen Sie sich, ob Sie eine Restitutions- oder eine Natura-Police haben.

Rückerstattungspolitik

Am Ende eines jeden Monats erhalten Sie von Ihrem Therapeuten eine Rechnung, die Sie selbst an den Therapeuten begleichen müssen. Anschließend können Sie die Rechnung an Ihre Krankenkasse schicken, um eine 100%ige Rückerstattung zu erhalten, vorausgesetzt, Ihre Krankenkasse hat dem zugestimmt und Sie haben eine Überweisung Ihres Hausarztes für den Beginn der Therapie erhalten. (100% /restitutie verzekering)

Natura Politik

Am Ende eines jeden Monats erhalten Sie von Ihrem Therapeuten eine Rechnung, die Sie selbst bezahlen müssen; Sie können die Rechnung dann an Ihre Krankenkasse schicken, um eine 65-75%ige Rückerstattung zu erhalten (diese Sätze hängen von Ihrer Krankenkasse ab), vorausgesetzt, dass Ihre Krankenkasse vorher zugestimmt hat und Sie eine Überweisung von Ihrem Hausarzt für den Beginn der Therapie erhalten haben.

Zusätzliche Gebühreninformationen

  • DIE ERSTE SITZUNG VON 75 MINUTEN IST EINE EINFÜHRUNGSSITZUNG MIT EINER GEBÜHR VON 140 EURO OHNE MEHRWERTSTEUER.
  • DIE NÄCHSTEN SITZUNGEN VON 50 MINUTEN HABEN EINE GEBÜHR VON 120 EURO BEFREIT BTW.
  • EINE SITZUNG VON 90 MINUTEN HAT EINE GEBÜHR VON 200 EURO. DIESE KÖNNEN EINE EMDR-SITZUNG ODER EINE AUSWERTUNGSSITZUNG ZU EINER BESTIMMTEN FRAGE/ TESTAUSWERTUNG SEIN.
  • FÜR VERSÄUMTE SITZUNGEN, DIE NICHT 48 STUNDEN VORHER ABGESAGT WURDEN, WIRD EINE STRAFGEBÜHR VON 50% DER JEWEILIGEN SITZUNG ERHOBEN.
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